Allgemeine Spielordnung

§ 1 Spielberechtigung

  1. Die Berechtigung zum uneingeschränkten Spielen auf dem 18-Loch Platz des Golf Club Pottenstein (in der Folge kurz: KG ) setzt die „Vollmitgliedschaft – Gesamtanlage“, die Zweitmitgliedgliedschaft als 'Jahresmitglied' in der KG oder die Mitgliedschaft in einem anerkannten in- oder ausländischen Golf Club voraus.
  2. Bezüglich der Nutzung des 9-Loch Platzes gelten die in Absatz 1 angeführten Bedingungen.
    Zusätzlich spielberechtigt sind Mitglieder des 9 – Loch Kurzplatzes. Mitglieder des 9-Loch Kurzplatzes erhalten die Möglichkeit, gegen ermäßigtes Greenfee die 18-Loch Plätze zu spielen.
  3. Die Benutzung von Driving Range, Putting- und Pitching-Grüns ist oben angeführtem Personenkreis wie auch Nichtclubmitgliedern ohne Nachweis einer Mindestspielstärke gestattet, sofern diese den Übungsbetrieb der Mitglieder des Golf Club Pottenstein nicht beeinträchtigen und eine gültige Tageskarte gelöst haben.
  4. Mitglieder und Gastspieler sind nur nach Voranmeldung und nach Reservierung einer Startzeit auf den 18-Loch Plätzen spielberechtigt. Bei Bedarf findet diese Regelung auch auf die Nutzung des 9-Loch Platzes Anwendung.

§ 2 Hausrecht

Für die KG wird das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage (Clubhaus, Nebengebäude und Plätze) durch den Geschäftsführer oder dessen Beauftragte ausgeübt.

§ 3 Meldepflicht

  1. Vor jeder Runde auf dem Golfplatz ist für Spieler eine Anmeldung im Service-Center des Golf Club Pottenstein erforderlich.
  2. Hierzu haben Gäste im Service Center eine Greenfeekarte zu lösen

§ 4 Sicherheit von Spielern und Platzarbeitern

  1. Für die Sicherheit der Spieler und der Platzarbeiter ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bitte nehmen Sie Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit anderen Spielern oder den Platzarbeitern auf, damit keine Gefahrensituationen entstehen können. Spielen Sie Ihren Ball in keinem Fall, wenn sich in Reichweite ihres Schlages Spieler oder Platzarbeiter befinden, mit denen zuvor keine Verständigung stattgefunden hat.
  2. Die Platzpflege hat jederzeit das Vorrecht vor dem Spieler.

§ 5 Platzpflege, Etikette

  1. Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen.
  2. Ausgeschlagene Divots (Rasenstücke) sind zurückzulegen und anzudrücken.
  3. Eine auf dem Grün verursachte Pitchmarke muß sorgfältig ausgebessert werden.
  4. Caddiewagen (Trolleys) dürfen nicht über Vorgrüns und Abschläge und nicht zwischen Bunkern und Grüns gezogen werden. In Höhe der Abschläge und der Grüns sollen Sie auf den Wegen platziert werden.
  5. Mit Elektrocarts darf nur auf den dafür vorgesehenen Wegen gefahren werden. Sollte das Befahren der Fairways erlaubt sein gilt die sog. 90° Regel (vgl. §12).

§ 6 Landschaftsschutzzonen / Biotope

Bestimmte Bereiche des Platzes sind durch entsprechende Beschilderungen (grüne/schwarzen Kappen auf roten bzw. weißen Pfosten) als Biotope ausgewiesen. Das Betreten dieser Bereiche ist ganzjährig strengstens untersagt.
Zuwiderhandlungen können zu einer Platzsperre führen.

§ 7 Öffnungs- / Abschlagszeiten

  1. Aktuelle Öffnungszeiten sind der Informationstafel am Eingang des Platzes und der Homepage des Golf Club Pottenstein zu entnehmen.´
  2. Die rechtzeitige Reservierung einer Startzeit ist an Wochenenden & Feiertagen zwingend für den
    18-Loch Platz erforderlich. Kurzfristige Buchungen am gleichen Tag sind bei entsprechend freien Kapazitäten möglich.
  3. Sollte eine reservierte Startzeit nicht oder nicht komplett genutzt werden können, muß dies umgehend mitgeteilt werden, damit andere Interessenten zum Zuge kommen können.Wer dieser Mitteilungspflicht wiederholt nicht nachkommt, verliert seinen Anspruch auf feste Startzeiten.

§ 8 Golfausrüstung

  1. Das Spielen mehrerer Personen aus einer Golftasche ist untersagt. Ziel dieser Regelung ist ein Spielverlauf ohne Verzögerungen durch mehrmaliges Hin- und Herlaufen.
  2. Zuwiderhandlungen können zum Verlust des Spielrechts führen.

§ 9 Kleiderordnung / Spikes

Allen Mitgliedern und Gästen wird adäquate Bekleidung empfohlen um Ihnen die Peinlichkeit einer Verweigerung des Spieles zu ersparen. Die gesamte Golfanlage darf nur mit Softspikes, Turn- oder Noppenschuhen betreten und bespielt werden.

§ 10 Spielgruppen, Durchspielen und Vorrecht auf dem Platz

  1. Mehr als vier Spieler je Spielgruppe (Flight) sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Ausnahmen genehmigen der Geschäftsführer der Anlage bzw. von ihm dazu ermächtigte Personen.
  2. Schnelleren Partien ist grundsätzlich unaufgefordert Gelegenheit zum Durchspielen zu geben, unabhängig davon, ob die Spielgruppe größer oder kleiner ist. Wochentags haben in der Regel schnellere Spielgruppen zu zweit unaufgefordertes Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu dritt oder zu viert. Spielgruppen zu dritt haben wiederum Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu viert. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sollen sich die Spieler zu Dreier- oder Viererspielgruppen zusammenschließen.
  3. Am 1. Abschlag präsente, spielbereite Drei- bzw. Vierballspiele dürfen vor spielbereiten Zweiballspielen starten. Zweier sollten sich darum mit Einzelspielern zu Dreiern oder zu Vierern zusammenschließen, um einen zügigen Spielablauf zu gewährleisten. Ein unaufgefordertes Durchspielrecht für kleinere Partien gibt es am Wochenende nicht. Ein Durchspielrecht für jedwede Gruppe ergibt sich aber, sobald eine Spielgruppe den Anschluss an die davor spielende Gruppe um ein Fairway verloren oder mit
    dem Suchen nach Bällen begonnen hat, und die nachfolgende Spielgruppe, gleich welcher Größe, aufgelaufen ist. Den Anweisungen der Starter und der Platzkontrolle ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Einzelspielern muß kein Durchspielrecht eingeräumt werden. Insbesondere an Wochenenden sollten sich Einzelspieler mit anderen Einzelspielern oder Gruppen zusammenschließen. Während der Woche sollen größere Spielgruppen nachfolgende Einzelspieler zum Mitspielen auffordern oder situationsangepasst das Durchspielen ermöglichen.
  5. Jedes Spiel über die volle Runde hat den Anspruch, daß ihm unaufgefordert Gelegenheit gegeben wird, jedes Spiel über eine abgekürzte Runde zu überholen.