Hunde, Katzen sowie sämtliche andere Haustiere sind auf dem Golfplatz nur unter Auflagen mit einer Ausnahmegenehmigung des Betreibers erlaubt.
§ 12 Fahrwege auf dem Platz
- Das Fahren mit Golfcarts auf den Fairways (Spielbahnen) ist bei günstigen Witterungsbedingungen nach folgender Regelung erlaubt: Die Spieler dürfen von den befestigten Wegen im 90° Winkel zum Ball und wieder zurückfahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitglieder der Spielleitung sowie die Platzkontrolle. Zuwiderhandlungen können mit dem sofortigen Entzug des Spielrechts geahndet werden.
- Es ist darauf zu achten, daß durch das Benutzen der Golfcarts kein anderer behindert oder gar gefährdet wird.
- Die Wege innerhalb des Golfplatzes dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die vom Golf Club Pottenstein zugelassen sind.
§ 13 Platzsperre am Turniertag
- Sperrzeiten werden an der Infotafel vor dem Clubhaus veröffentlicht und sind aus den aktuellen Tagesinfos auf der Homepage des Golf Club Pottenstein zu entnehmen.
- Die Nichtbeachtung dieser Sperrzeiten kann zu Sanktionen führen.
- Die Spielfolge im Anschluss an ein Turnier wird über Startzeit oder einen Starter geregelt.
§ 14 Probeschläge, Probeschwünge
- Probeschwünge auf den Abschlägen sind nicht erlaubt.
- Probeschläge, die in der Absicht durchgeführt werden, die Rasenfläche zu berühren, sind auf den Abschlägen nicht erlaubt.
- Probeschwünge, die der Simulation des Golfschwungs in sicherem Abstand über der Rasenfläche dienen sind, sofern nicht durch Golfregeln verboten, erlaubt.
- Kinder unter acht Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener auf dem Golfplatz aufhalten.
- Das Führen von Elektro-Carts ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren untersagt.
- Platzaufsicht und Kontrolle obliegen dem Geschäftsführer und dessen Beauftragten.
- Den Anordnungen der autorisierten Personen ist Folge zu leisten.
- Die Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Im Rahmen einer Gruppenhaftpflicht sind alle Nutzungsberechtigten und Besucher der Golfanlage gegen bestimmte Gefahren subsidiär versichert. Eine Haftung der KG sowie des Golf Clubs für Schäden, die einem Benutzer oder einem Besucher entstehen können, jedoch über den vereinbarten Versicherungsumfang hinausgehen, oder durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, ist ausgeschlossen. Für solche Schäden ist von Seiten des Benutzers eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.