Wettspielordnung

§ 1 Wettspieldurchführung

Alle Wettspiele werden ausgetragen nach der gültigen Spiel- und Wettspielordnung und den Regeln des Deutschen Golfverbandes, nach der Wettspielordnung und den „Besonderen Platzregeln“ des Golf Club Pottenstein und auch den am Wettspieltag evtl. geltenden Sonderregelungen, welche an der Informationstafel im Foyer des Clubhauses angeschlagen sind.

§ 2 Ausschreibung

  1. Die vom Club und der KG für die Saison geplanten Wettspiele werden im Turnierkalender und auf der Homepage des Golf Club Pottenstein veröffentlicht
  2. Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung verbindlich, die vor Beginn des Wettspiels an der Informationstafel im Foyer des Clubhauses angeschlagen ist.
  3. Aus ihr geht insbesondere hervor:
      • Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
      • Spielbedingungen unter Zugrundelegung der offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen
      • Golfverbandes und dem DGV-Vorgabensystem
      • Art der Vorgabe und Hinweis auf Vorgabenwirksamkeit
      • Teilnahmevoraussetzungen und höchste Stammvorgaben der Teilnehmer
      • Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschläge
      • Höchst-/Mindestzahl der Teilnehmer und Verfahren zur Bestimmung der Teilnehmer bei überzähligen Meldungen
      • Ort, Termin, Frist des Wettspiels
      • Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung
      • Nenngeld
      • Preise
      • Stechen
      • Auslosung, Setzen, Zusammenstellung der Spielergruppen - Zur Zusammenstellung der Gruppen ist klar zu stellen,
        nach welchen Kriterien die Teilnehmer zu Spielergruppen zusammengefasst wurden´
      • Qualifikationen
      • die Beendigung des Wettspiels sowie der Zeitpunkt der Siegerehrung
      • Spielleitung
        Zunächst kann sich die Ausschreibung mit dem allg. Hinweis begnügen, die Spielleitung liegt beim DGV – Mitglied, LGV oder DGV. In der Ausschreibung, durch einen gesonderten Aushang oder auf der aktuellen Startliste muss jedoch vor dem 1. Start des Wettspiels die Spielleitung namentlich benannt werden. Als Ausschuss besteht sie aus mindestens 3 Personen.

§ 3 Nennliste und Meldeschluss

  1. Gleichzeitig mit der Ausschreibung hängt an der Informationstafel im Foyer des Clubhauses eine Nennliste aus, in der sich Clubmitglieder und sonstige Bewerber mit Namen und Vornamen eintragen können. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen außerdem ihren Heimatclub und die aktuelle Spielvorgabe ein. Meldungen beider Personengruppen können auch telefonisch oder über die Turnieranmeldung auf der Homepage des Golf Clubs erfolgen.
  2. Für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturnieren, Kunden- oder Einladungsturnieren kann ein gesondertes Meldeverfahren gelten.
  3. Meldungen nach dem offiziellen und in der speziellen Ausschreibung zum Wettspiel festgelegten Meldeschluss bzw. nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl, werden auf einer Warteliste in der Reihenfolge nach ihrem Eingang verwaltet. Der Spielleitung obliegt es, bei Absagen aus dem regulären Teilnehmerfeld Personen der Warteliste in die Startliste aufzunehmen.

§ 4 Startliste

  1. Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, aus der ersichtlich ist:
      • Name und Spielvorgabe aller Bewerber sowie ihre Zusammenstellung in Flights (Spielgruppen)
      • genaue Startzeiten (Tag und Uhrzeit) für alle Bewerber
      • die Mitglieder der Wettspielleitung
  2. In Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluß bis unmittelbar vor Wettspielbeginn noch Bewerber
    in die Startliste aufnehmen.
  3. Die Startliste wird spätestens einen Tag vor dem Wettspiel im Foyer ausgehängt und veröffentlicht.
    Außerdem werden die Startlisten (außer bei Kundenturnieren) auf der Homepage des Golf Clubs veröffentlicht.

§ 5 Teilnehmer

Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel (Bewerber) ist verantwortlich für:

      • die Entrichtung des Nenngelds (Startgeld) vor Beginn des Wettspiels, das auch im Falle der Nichtteilnahme anteilig fällig ist, falls die Bewerbung nicht vor Meldeschluß zurückgezogen wurde
      • die Richtigkeit der Eintragungen auf seiner Zählkarte (Vorgabe und Spielergebnis)
        das genaue Einhalten der Startzeit
      • das eigenhändige Abgeben seiner Zählkarte

§ 6 Zählkarte

Die persönliche Zählkarte muß vor Turnierbeginn an der Ausgabestelle abgeholt und nach Beendigung der Runde nach Regel 6-6 der gültigen Golfregeln des DGV an der Abgabestelle wieder persönlich eingereicht werden (in der Regel in der Geschäftsstelle).

§ 7 Startverspätung

  1. Bei Startverspätung eines Bewerbers gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 6-3 der Golfregeln und Anmerkung.
  2. Teilnehmer, die ihre Abschlagszeit um bis zu 5 Minuten verfehlen, werden im Zählwettspiel mit zwei Strafschlägen, im Lochwettspiel mit Verlust des ersten Loches bestraft. Größere Verspätungen werden mit Disqualifikation bestraft.

§ 8 Extra Day Score

1. Eine EDS-Runde kann nur auf einem Platz eines DGV-Mitglieds gespielt werden, für den ein gültiges Course Rating besteht.
2. Ein Spieler darf täglich nur eine EDS-Runde spielen und muss die EDS-Runde mindestens 3 Tage vorher im Sekretariat anmelden.
3. Der Zähler des Spielers muss eine DGV-Vorgabe haben und mindestens eine DGV-Vorgabe von -36,0 oder besser haben.
4. Im Rahmen eines nicht vorgabenwirksamen Wettspiels kann keine EDS-Runde gespielt werden.

§ 9 Wettspielleitung

  1. Die Wettspielleitung besteht aus mindestens 3 Personen. Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele.
  2. Sie kann im Zuge dieser Aufgabe
      • über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden
      • Änderungen in der Zusammenstellung von Spielergruppen bis unmittelbar vor Beginn des Wettspiels vornehme
      • alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Wettspielablauf ergreifen
      • auf Grund besonderer Umstände die für den allg. Spielbetrieb gütigen Platzregeln korrigieren bzw. ergänzen
3. Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Wettspielordnung erleiden.

§ 10 Regelentscheidungen durch die Spielleitung

  1. Bezüglich Entscheidungen der Spielleitung wird auf die Regeln 33 + 34 verwiesen. Ihre Entscheidung ist endgültig in dem Sinn, dass der Spieler kein Recht hat, sie anzufechten. Allerdings kann die Spielleitung von sich aus eine (falsche) Entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel beendet ist (Dec. 34-3/1).
  2. Die Spielleitung entscheidet nach Regel 34 im Falle einer Disqualifikation als Gesamtausschuss mit Mehrheit. Die Spielleitung kann Platzrichter bestimmen. Sind Platzrichter bestimmt ist deren Entscheidung endgültig.
  3. Beanstandungen, die Auswirkungen auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels haben können, müssen bis spätestens 20 Minuten, nachdem der letzte Wettspielteilnehmer den Platz verlassen hat, eingebracht werden (Ausgenommen: Beanstandungen nach 34-1.b der Golfregeln).
  4. Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse nach der offiziellen Siegerehrung per Aushang an der Ergebnistafel angeschlagen und öffentlich gemacht sind.